Allgemeine Vertragsbedingungen der
DZP Prof. Dr. Dirk Zupancic Projects GmbH
Niethammerweg 7
D-74360 Ilsfeld
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1. Geltungsbereich
1.1 Für Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Vertragspartner“) und der DZP Prof. Dr. Dirk Zupancic Projects GmbH (nachfolgend „DZP“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in Verbindung mit der jeweiligen Leistungsvereinbarung (nachfolgend „LV“ genannt).
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, DZP hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Die zwischen DZP und dem Vertragspartner im Einzelfall vereinbarten Leistungspflichten und Leistungsrechte der Parteien ergeben sich aus der jeweils abgeschlossenen LV.
2. Vertragsgegenstand
DZP bietet Schulungs- und Beratungsleistungen für Unternehmen an. Schulungen und Beratungen werden seitens DZP im Rahmen von firmeninternen Seminaren, Vorträgen und Coachings angeboten. Die seitens DZP konkret geschuldeten Beratungsleistungen werden in unterschiedlichen Kombinationen durch Recherchen, Analysen, Konzeptionen, Interviews, Workshops, Präsentationen, Coachings usw. erbracht. Schulungen und Beratungen können auch kombiniert durchgeführt werden. Details werden in jedem Projekt mit dem Vertragspartner abgestimmt und als LV Bestandteil des Vertrags.
3. Vertragsschluss / Vertragsdauer
3.1 Alle Angebote der DZP sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Mit der schriftlichen (E-Mail ist ausreichend) Bestellung der jeweiligen Dienstleistung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit einer Annahme, Anmeldebestätigung bzw. Leistungserbringung zustande. DZP ist berechtigt, die Annahme innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Anmeldung zu erklären.
3.3 Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Parteien bedarf, entweder mit dem Ende der in der LV geregelten Laufzeit bzw. nach vereinbarter Laufzeit oder mit ordnungsgemäßer Leistungserbringung durch DZP.
4. Stornierung
4.1 Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Schulungen oder Beratungen können bis sechs Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei schriftlich storniert werden. Bei Stornierungen bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner mit DZP einmalig einen zeitnahen (innerhalb von zwei Monaten) Ersatztermin vereinbaren. Sollte der Vertragspartner keinen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren oder innerhalb weniger als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn stornieren, hat DZP Anspruch auf 50% der vereinbarten Honorare bzw. Pauschalen.
4.2 Bei Nichterscheinen oder Absage eine Woche oder weniger vor Veranstaltungstermin fällt die volle Veranstaltungsgebühr an. Nimmt der Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
4.3 Bei Absagen oder Stornierungen ist DZP berechtigt, jegliche Aufwände für Stornierungen oder Ausfallgebühren, z.B. Raumbuchungen, Reise-, Übernachtungskosten etc., in voller Höhe zu berechnen.
5. Vergütung, Zahlungen, Nebenkosten
5.1 Preise (z.B. Kursgebühren, Honorare) werden in der jeweiligen LV festgelegt. Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer, es sein denn, sie sind mit dem Zusatz "inkl. MwSt." gekennzeichnet.
5.2 Alle Rechnungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei DZP.
5.3 Neben den jeweiligen Kursgebühren bzw. Honoraren für Schulungs- und Beratungsleistungen fallen folgende Nebenkosten an:
• Reisekosten: Flugtickets Businessclass; Bahntickets DB 1. Klasse; Kilometerpauschale 0,69 € pro Kilometer bzw. sonstige Transferkosten nach Anfall und Vereinbarung. Grundlage ist die schnellste Strecke nach dem von uns eingesetzten, handelsüblichen Routenplaner (Google Maps). Ausgangspunkt der Anfahrt/Abfahrt ist in der Regel der Firmensitz der DZP, sofern nichts anders vereinbart ist.
• Übernachtung (nach Anfall) im 4-Sterne Businesshotel; Vertragshotels des Vertragspartners oder Sonderkonditionen werden berücksichtigt.
• Verpflegungspauschale 60 EUR/Tag, wenn die Verpflegung nicht zentral gebucht wird. Die Pauschale gilt auch für Anreisezeiten und kann anteilig berechnet werden.
• Kosten, die im Zusammenhang mit der Buchung eines Veranstaltungsorts, Bereitstellung von Unterlagen und sonstigem benötigten Material oder sonstigen Leistungen stehen.
6. Veranstaltungsort
6.1 Der Schulungs- bzw. Beratungsort (Veranstaltungsort) wird mit dem Vertragspartner vorab vereinbart. Soweit hierüber keine Regelung getroffen wurde, stellt der Vertragspartner den Veranstaltungsort inklusive der technischen Voraussetzungen nach Anforderungen der DZP kostenfrei zur Verfügung. Die DZP teilt dem Vertragspartner die Anforderungen vorher mit.
6.2 Organisiert DZP den Veranstaltungsort, hat die DZP einen Anspruch gegen den Vertragspartner auf Kosten hierfür. Diese werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
7. Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch DZP
7.1 DZP behält sich Änderungen hinsichtlich der Veranstaltungen, insbesondere den Wechsel von Beratern und Schulungsleitern, vor.
7.2 DZP ist berechtigt, eine Veranstaltung oder einen Termin abzusagen. Für diesen Fall verpflichtet sich DZP, einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten.
7.3 Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Beraters oder Schulungsleiters, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Bereits geleistete Zahlungen werden selbstverständlich rückerstattet oder DZP bietet alternative Durchführungen an.
8. Mitwirkungspflicht
8.1 Der Vertragspartner hat die Mitwirkungshandlungen, die zur Ausführung der von DZP geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen. Insbesondere hat er der DZP die notwendigen Personalien der Einzelteilnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
8.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.
9. Haftung
9.1 DZP haftet auf Schadenersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Regelungen:
Dem Grunde nach haftet DZP
• für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln,
• für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2 Soweit DZP in Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet, ist ihre Ersatzpflicht der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt
9.3 Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
9.4 Von Haftungsbeschränkung und -ausschluss ausgenommen, ist die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
9.5 Soweit gemäß vorstehender Regelungen unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der §§ 1, 4 ProdHaftG.
10. Schutzrechte
Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen geistigen und gewerblichen Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen von DZP und an allen Konzepten, Entwürfen und Methoden stehen DZP zu. DZP gewährt dem Vertragspartner ein einfaches Nutzungsrecht; dieses Nutzungsrecht ist auf das Notwendige beschränkt. Das bedeutet insbesondere:
Mit der Anmeldung bzw. Beauftragung verpflichtet sich der Vertragspartner zur Beachtung folgender Punkte:
• Seminar- oder beratungsbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen (ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der DZP) fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden;
• Sie sind ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung nur für den Vertragspartner bzw. den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen hiervon sind Unterlagen, die eindeutig andere Vermerke zum Urheberschutz tragen (z.B. Hinweise auf Creative Commons Lizenzen).
11. Datenschutz
Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen geistigen und gewerblichen Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen von DZP und an allen Konzepten, Entwürfen und Methoden stehen DZP zu. DZP gewährt dem Vertragspartner Personenbezogene Daten werden nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verarbeitet oder genutzt. Die Daten werden insbesondere gegen unbefugten Zugriff gesichert und sie werden nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
12. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
12.1 DZP ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses unberührt bleiben, die Änderung zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. "Wesentliche Regelungen" in diesem Sinne sind insbesondere solche über Art und Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstands und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.
12.2 DZP ist darüber hinaus berechtigt, die AGB anzupassen oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine oder mehrere Klauseln dieser AGB von Gerichten für vollständig oder teilweise unwirksam erklärt wurden.
12.3 Nach Ziffer 12.1 und 12.2 beabsichtigte Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die von dem Vertragspartner angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Dem Vertragspartner steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Vertragspartner innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Vertragspartner wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
13. Ansprüche Dritter / Freistellungen
13.1 Der Vertragspartner stellt DZP von allen Ansprüchen Dritter nebst den Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung frei, die aus der Verletzung eines dem Vertragspartner aufgrund der LV(en) oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Verantwortungs- bzw. Pflichtenkreises entstehen. Hierzu zählt insbesondere, nicht gegen Rechte Dritter oder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen.
13.2 DZP verpflichtet sich, den Vertragspartner unverzüglich schriftlich über alle von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu informieren. Es steht im freien Ermessen von DZP, ob sie sich gegen einen solchen Anspruch verteidigt bzw. ihn vergleichsweise erledigt. Auf Verlangen des Vertragspartners überträgt DZP diesem die Prozessführung.
14. Schlussbestimmungen / Referenzkundennennung
14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG).
14.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den und aufgrund der Vertragsbeziehungen der Parteien, einschließlich des Zustandekommens einer Vereinbarung, seiner Abwicklung und Beendigung, wird LG Heilbronn vereinbart, sofern beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. DZP ist in diesem Fall auch berechtigt, an dem allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners (§§ 12-18 ZPO) zu klagen.
14.3 Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
14.4 DZP darf den Vertragspartner unter Verwendung seines Unternehmenslogos und einer kurzen Projektbeschreibung als Referenzkunden im Rahmen von Veröffentlichungen benennen.
DZP Prof. Dr. Dirk Zupancic Projects GmbH
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